Sehnenreisser Bogenschützen
Schießordnung für das Bogenschießen der Sehnenreisser Bogenschützen Dortmund.
Traditionelles Bogenschießen. In unserem Sport steht Sicherheit an erster Stelle.
1. Oberstes Gebot:
Ziele nie mit Pfeil und Bogen auf Menschen!
1. Jeder Schütze ist den Bestimmungen dieser Schießordnung, der jeweils gültigen Sportordnung und der Ausschreibung, die er durch seine Teilnahme anerkennt, unterworfen.
2. Unabhängig von einer evtl. Freigabe des Schießens durch den Aufsichtsführenden darf der Abschuss nur erfolgen, wenn der Schussbereich vor der Scheibe und der Sicherheitsbereich
hinter der Scheibe frei sind. Jeder einzelne Schütze trägt durch Kontrolle mit dazu bei.
3. Beim Ausziehen des Bogens darf nur so hoch gehalten werden, dass der Pfeil auf keinen Fall über den Sicherheitsbereich hinaus fliegen kann.
3.aWenn ein Schütze alle vorgesehenen Pfeile abgegeben hat, hat er hinter der Schiesslinie zu warten, bis alle Schützen aller Scheiben gemeinsam die Pfeile holen gehen.Die Erlaubnis /Aufforderung zum Holen der Pfeile gibt die Aufsicht.
4. Pfeile sind immer von der Seite, und einzeln, aus der Scheibe zu ziehen.
5. Beim ziehen der Pfeile darf kein anderer Schütze direkt vor der Scheibe stehen.
6. Beim ziehen der Pfeile ist immer mit einer Hand gegen die Scheibe zu drücken.
7. Gezogene Pfeile sind jedes Mal auf Scheibenrückstände, Risse, Anbruch und defekte Nocken zu überprüfen.
8. Beim Auszug des Bogens im Spann - und Zielvorgang muß der Pfeil immer in Richtung der Scheibe bzw. Auflage zeigen.
9. Grundsätzlich muß der Bogen immer so ausgerichtet sein, daß niemand durch einen sich unbeabsichtigt lösenden Pfeil gefährdet bzw. verletzt werden kann. Es darf nur geschossen werden, wenn sich deutlich erkennbar in Schußrichtung keine Personen im Gefahrenbereich vor oder hinter der Scheibe aufhalten.
10. Während der offiziellen Trainingszeiten darf nur unter Aufsicht geschossen werden. Den Weisungen der Aufsicht ist Folge zuleisten.
11. Aufsicht kann jeder volljährige und erfahrene Schütze sein, der vom
Betreiber der Anlage oder Ausrichter hierzu eingeteilt bzw. ermächtigt worden ist. Eine Aufsicht darf selbst während der direkten Aufsichtstätigkeit nicht am Schießen teilnehmen.
Eine zur Aufsichtsführung ermächtigte Person darf während des freien Trainings schießen, ohne selbst beaufsichtigt zu werden.
12. Bei Störungen im Schießbetrieb ist das Schießen einzustellen.
Das Schießen darf erst auf Anordnung der Aufsicht fortgesetzt werden.
13. Schützen, die in leichtfertiger Weise andere gefährden, sind von der Teilnahme am Schießen auszuschließen und vom Bogenschießplatz zu verweisen. Personen, die durch ihr Verhalten den reibungslosen und sicheren Ablauf einer Veranstaltung stören oder zu stören versuchen, können vom Bogenschießplatz verwiesen werden.
14. Die Sicherheitsrichtlinien und Regeln für die Verwendung des Bogens bei den Sehnenreisser Bogenschützen sind einzuhalten.
10. Die Bogenschießanlage dürfen nur von Mitgliedern des Klubs nach der gültigen Schießordnung und Sicherheitsrichtlinien benutzt werden.
11. Wer Besucher mitbringt, ist für deren Unterweisung in die speziellen Gefahrensituationen auf dem Bogenplatz verantwortlich. Besucher müssen 2 m hinter der Schießlinie bleiben.
12. Der Konsum von Alkohol ist vor und während des Bogenschießens untersagt.
13. Bei Zuwiderhandlungen haftet nicht der Betreiber der Anlage.
13. Jeder Teilnehmer muss über eine geltende Haftpflichtversicherung verfügen und haftet uneingeschränkt eigenverantwortlich für seinen Schuss.